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die chronik der datenpannen

Alle Datenpannen von May 2010, in denen es um Personaldaten geht

E-Waste: Brisante Daten auf dem Flohmarkt

10.05.2010

Immer wieder gelangen Kriminelle mühelos an sensible Daten, weil Datenträger unachtsam entsorgt werden. Zumindest einige der ausgedienten Festplatten des Traunsteiner Finanzamtes kaufte zum Glück ein ehrlicher Bauunternehmer. Nach dessen Angaben war sofort nach dem Einbau von zwei Festplatten zu erkennen, dass diese zuvor der Behörde gehörten. Dort hatte man sich offenbar nicht einmal die Mühe gemacht, die Festplatten auf herkömmliche Weise zu löschen, geschweige denn die Daten sicher zu entfernen.

Nachdem der Käufer die beiden Festplatten der Polizei übergeben hatte, besorgte er auf dem gleichen Flohmarkt neue. Auch diese enthielten wieder Daten des Finanzamtes in Traunstein. Da die Behörden verpflichtet sind, solche Daten zu vernichten, ermittelt nun die Polizei.

Auf den Festplatten befanden sich Listen von Steuersündern, Unterlagen über Steuerstrafverfahren, Vollstreckungsbescheide, Übersichten über Steuerbescheide, eine Übersicht über Steuersünder, Unterlagen über die Einnahmen eines Finanzamtes, ein Verzeichnis über die Käufer von rund 500 Waffen, sowie Angaben zu Fehlzeiten von Mitarbeitern und zu einem Disziplinarverfahren.

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Britische Gesundheitsbehörde macht ihrem Ruf alle Ehre

06.05.2010

Nur eine Woche, nachdem die britische Datenschutzbehörde den National Health Service (NHS) zum schlechtesten Missetäter, bezüglich Datenpannen, gekürt hatte, zeigt dieser erneut, dass daraus keine Lehren gezogen wurden. Die NHS ist für knapp ein Drittel aller staatlichen Datenpannen, im Königreich in den lezten zwei Jahren, verantwortlich. Nun wurde vor einem schottischen Supermarkt ein USB-Stick gefunden, welcher Patientendaten von einer Klinik im Gebiet um Falkirk enthielt.

Bei der Klinik handelt es sich um eine Einrichtung für Patienten mit geistigen Problemen. Es ist nicht bekannt, welche Daten sich genau auf dem Stick befanden. ITPro berichtet, dass es sich auch um Angaben zu von diesen Personen begangene Straftaten und Personaldaten gehandelt haben soll.

Der USB-Stick war weder verschlüsselt, noch anderweitig geschützt.

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