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die chronik der datenpannen

Bauausschuss begutachtet Krankenakten

Letzte Aktualisierung: 22.10.2015

Zusammenfassung

Dieses Datenleck wurde um den 09.09.2015 in den Medien bekannt.

Details

Bei der Begehung des örtlichen Bauausschuss in Bad Oldesloe im ehemaligen Schwesternwohnheim wurden Krankenakten in einem nicht verschlossenen Keller entdeckt. Zu dem entdeckten Material gehörten unter anderem Röntgenaufnahmen. Ein Teil des Materials nimmt Bezug zu einer mittlerweile aufgelösten Station. Laut Presse sollen diese Daten zu bereits verstorbenen Patienten gehören. Das Wohnheim soll zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden.

Anmerkung, die 1: Sollte Harald Zwingelberg, Referatsleiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, tatsächlich (wie die Presse schreibt) der Auffassung sein, dass es für medizinische Unterlagen keine besonders hohen Anforderungen gebe, so sollte das ULD diesen Leiter ersetzen! Medizinsche Daten sind einerseits nach §3 (9) BDSG als Besondere Arten personenbezogener Daten eingestuft, zudem gilt die Schweigepflicht der Ärzte.

Anmerkung, die 2: Es ist im höchsten Maße fahrlässig, in verlassenen Gebäuden Krankenakten zu lagern. Das ist ein Versäumnis des Betreibers.

Anmerkung, die 3: Ebenso fahrlässig ist, wenn ein Krankenhausbetreiber Dritten unkontrolliert Zugang zu entsprechenden Räumen gibt. Die Panne ist nicht erst eingetreten, als der Bauausschuss den Keller betrat, sondern schon beim Betreten der Vermesser.

Beteiligte Verursacher

Betroffene Länder

Betroffene Datenarten

Referenzen / Quellen

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