Alle Datenpannen mit dem Suchbegriff »3«, in denen es um Persönliche Angaben geht
01.05.2016
Am Wochenende vom 30.04./01.05. führte die Partei Alternative für Deutschland einen Parteitag durch. Eine Liste mit gut 2.100 Teilnehmenden (Akkreditierten) fiel Unbekannten in die Hände, die diese dann im Internet publizierten. Zu jeder Person waren Namen, Post- und E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und Mitgliedsnummern hinterlegt.
Anmerkung in eigener Sache: eine politische Bewertung des Datenlecks
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04.02.2016
In der Verbandsgemeinde Wonnegau sind ca. 3000 Steuerbescheide an die falschen Adressaten verschickt worden. Verschiedene Empfänger haben neben den eigenen Steuerbescheid noch weitere bekommen. Der Fehler lag beim externen Dienstleister. Dieser hat Briefe mit gleichem Aktenzeichen zusammen getütet hat, obwohl die Briefe für verschiedene Orte vorgesehen waren.
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30.01.2016
Unbekannte haben sich Zugriff zu den Daten der amerikanischen Polizeigewerkschaft Fraternal Order of Police verschafft und diese Daten vollumfänglich online ins Netz gestellt. Zu den Daten zählt einerseits die 330.000 Personen große Mitgliederdatenbank, aber auch Abstimmungen mit Behörden und regierungskritische Kommentare.
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07.01.2016
Die Daten auf dem Computer eines Grazer Professorin wurden entwendet. Unter den 47,2GB Datenvolumen befinden sich auch Prüfungsdaten.
Die Panne wurde Ende 2015 beim Chaos Communication Congress in Hamburg bekannt, allerdings stammen die Daten (insbesondere Prüfungsdaten) aus den Jahren 2011 bis 2013.
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06.01.2016
In Japan sind Listen von 103.000 Krankenversicherten aufgetaucht. Zu den Datensätzen gehören Namen, Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern. Die Daten wurden bereits 2008 entwendet. Laut Aussage des Gesundheitsministeriums müssen diese von Krankenhäusern und Apotheken erstellt worden sein, so dass die Existenz des eigenen Namens in einer dieser Listen den Rückschluss nahe legt, die entsprechenden Einrichtungen auch genutzt zu haben.
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28.12.2015
Um in den Vereinigten Staaten wählen zu dürfen, muss man sich registrieren. In vielen Bundesstaaten sind Teile dieser Daten öffentlich – aber nicht alle Daten und eben auch nicht in allen Staaten.
Die Daten von 191.337.174 amerikanischen Wahlberechtigten befanden sich in einer Datenbank, auf die Unbekannte zugreifen konnten. Der Betreiber der Datenbank ist unbekannt.
Zu den Daten sind vor allem persönliche Angaben (Name, Anschrift), Telefonnummern, die Option, ob man angerufen werden möchte, Zugehörigkeit zu einer Partei sowie Wahlhistorie (also an welchen Wahlen seit 2000 teilgenommen worden ist).
(Anmerkung: Die tatsächlichen Stimmabgaben gehören nicht dazu! Manche Presseerzeugnisse sprechen davon, dass Rückschlüsse auf das Wahlverhalten ziehbar sind, insb. durch die Mitgliedschaft in einer Partei sowie die Aktivität bei Wahlen)
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02.10.2015
Die Prüfung der Bonitätsdaten von T-Mobile US werden in den USA durch die irische Firma Experian durchgeführt. Dort haben Unbekannte unautorisierte Informationen zu Bonitätsverfahren beschaffen können.
Konkret betroffen sind Kunden sowie potentielle Kunden, die zwischen 01.09.2013 und 16.09.2015 einen Vertrag mit Gerätefinanzierung oder Rechnungslegung (Postpaid) abschließen wollten. Zu den Daten zählen Kontaktdaten, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummer sowie weitere Kriterien zur Kreditwürdigkeit.
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09.09.2015
Bei der Begehung des örtlichen Bauausschuss in Bad Oldesloe im ehemaligen Schwesternwohnheim wurden Krankenakten in einem nicht verschlossenen Keller entdeckt. Zu dem entdeckten Material gehörten unter anderem Röntgenaufnahmen. Ein Teil des Materials nimmt Bezug zu einer mittlerweile aufgelösten Station. Laut Presse sollen diese Daten zu bereits verstorbenen Patienten gehören. Das Wohnheim soll zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden.
Anmerkung, die 1: Sollte Harald Zwingelberg, Referatsleiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, tatsächlich (wie die Presse schreibt) der Auffassung sein, dass es für medizinische Unterlagen keine besonders hohen Anforderungen gebe, so sollte das ULD diesen Leiter ersetzen! Medizinsche Daten sind einerseits nach §3 (9) BDSG als Besondere Arten personenbezogener Daten eingestuft, zudem gilt die Schweigepflicht der Ärzte.
Anmerkung, die 2: Es ist im höchsten Maße fahrlässig, in verlassenen Gebäuden Krankenakten zu lagern. Das ist ein Versäumnis des Betreibers.
Anmerkung, die 3: Ebenso fahrlässig ist, wenn ein Krankenhausbetreiber Dritten unkontrolliert Zugang zu entsprechenden Räumen gibt. Die Panne ist nicht erst eingetreten, als der Bauausschuss den Keller betrat, sondern schon beim Betreten der Vermesser.
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10.08.2015
Der Ehemann einer Grundschullehrerin entsorgte den alten Computer, ohne ihn vorher von persönlichen Daten zu befreien. Neben eigenen Dokumenten wie Vertragsdaten (Versicherungen, Bausparen), Telefonrechnungen und Ärzteunterlagen, waren auch Daten der Lehrerin enthalten, eben wie Zeugnisse, Gutachten oder Festellungen von sonderpädagogischen Förderbedafs. Die Festplatte des Rechners landete auf einem Trödelmarkt.
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18.01.2015
Dem Magazin Spiegel wurden 3000 Mails aud intenen Kreisen der AfD zugespielt, aus denen sie einzelne Zitate in einem achtseitigen Artikel abdruckte.
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