Alle Datenpannen, die von Finanzbehörde Baden-Württemberg (mit)verusacht worden sind, in denen es um Persönliche Angaben geht
22.06.2011
Für den Einzug der KFZ-Steuer im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens wird der Bank der Name, das KFZ-Kennzeichen und die zu zahlende KFZ-Steuer übermittelt. In Baden-Württemberg hat die Finanzverwaltung unbeabsichtigt weitere Daten wie Steuernummern, Umsatzsteuern sowie Angaben zur Religionszugehörigkeit übermittelt. Der Fehler entstand am 17.06. aller Voraussicht nach in Folge eines Software-Updates. Am 20.06. wurde die Lücke erkannt und geschlossen.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil, bemängelte den unzureichenden Test:
Vor dem Einsatz neuer Software, auch bei sog. Updates, ist es unerlässlich, diese in jedem Fall gründlich und gewissenhaft zu testen. Die Freigabe neuer Software darf zudem nur im Mehr-Augen-Prinzip erfolgen. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit den sensiblen Steuerdaten
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