Alle Datenpannen aus Deutschland mit dem Suchbegriff »3«, in denen es um Medizinische Daten geht
09.09.2015
Bei der Begehung des örtlichen Bauausschuss in Bad Oldesloe im ehemaligen Schwesternwohnheim wurden Krankenakten in einem nicht verschlossenen Keller entdeckt. Zu dem entdeckten Material gehörten unter anderem Röntgenaufnahmen. Ein Teil des Materials nimmt Bezug zu einer mittlerweile aufgelösten Station. Laut Presse sollen diese Daten zu bereits verstorbenen Patienten gehören. Das Wohnheim soll zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden.
Anmerkung, die 1: Sollte Harald Zwingelberg, Referatsleiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, tatsächlich (wie die Presse schreibt) der Auffassung sein, dass es für medizinische Unterlagen keine besonders hohen Anforderungen gebe, so sollte das ULD diesen Leiter ersetzen! Medizinsche Daten sind einerseits nach §3 (9) BDSG als Besondere Arten personenbezogener Daten eingestuft, zudem gilt die Schweigepflicht der Ärzte.
Anmerkung, die 2: Es ist im höchsten Maße fahrlässig, in verlassenen Gebäuden Krankenakten zu lagern. Das ist ein Versäumnis des Betreibers.
Anmerkung, die 3: Ebenso fahrlässig ist, wenn ein Krankenhausbetreiber Dritten unkontrolliert Zugang zu entsprechenden Räumen gibt. Die Panne ist nicht erst eingetreten, als der Bauausschuss den Keller betrat, sondern schon beim Betreten der Vermesser.
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05.06.2015
Bei der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus wurde die Urlaubsplanung von 30 Mitarbeitern im Internet abgelegt. Neben Urlaubswünschen, Fortbildungen und der Bereitschaft für Bereitschaftsdienst und Nachtdienst für die Jahre 2013 und 2015 war bei einer Mitarbeiterin auch die Anzahl der Fehltage wegen Krankheit vermerkt.
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14.07.2014
Wenige Monate nach dem Datenfund eines stillgelegten Krankenhauses in Bad Homburg sind ebenso alte Akten im ehemaligen Reha-Zentrum in Neukirchen gesichtet worden. Bei der Einstellung des Betriebes im Jahre 2002 wurden die Krankenakten nicht ausgeräumt, sondern verblieben am Standort. Im ehemaligen Chefzimmer verblieben noch Bewerbungsunterlagen.
Durch Ruinentourismus sind diese Akten nun aufgefallen und wurden bekannt. Notdurftig wurden sie nun zunächst innerhalb eines verschlossenen Raumes innerhalb der Liegenschaft gebracht. Die entgültige Entsorgung wurde noch nicht geklärt.
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16.05.2013
Damit Kinder in den Ferien beschäftigt werden, gibt es spezielle Angebote seitens der Kommunen. In 321 Kommunen wurde für die Anmeldung für die Ferienspiele die Software SFP eingesetzt.
Über eine Lücke dieses Systems waren über ein Jahr sehr viele Angaben über die angemeldeten Kinder in Rottenburg, Bodelshausen, Oberaspach, Gießen und Aachen im Netz abrufbar. Neben den üblichen Angaben zu Namen, Kontaktdaten und den Kontodaten der Eltern, sind in diesem Fall auch Krankheitsbilder betroffen.
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21.09.2012
Ein privater Krankentagegeldversicherer gab ein Gutachten dem Arbeitgeber des Versicherten, wozu er nicht berechtigt ist.
Der Streitfall landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 12 U 181/11). Aus dem Urteilstext:
Der Anspruch auf Schmerzensgeld gem. § 253 Abs. 2 BGB ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Die rechtswidrige Übermittlung des Gutachtens mit Einzelheiten zur Lebens- und Krankheitsgeschichte des Klägers stellte einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers dar. Er hat das berufliche Fortkommen des Klägers beeinträchtigt, der deswegen aus einer laufenden fliegerischen Reintegration ausgegliedert wurde. Danach sah sich der Kläger der zweifelsfrei erheblich belastenden Unsicherheit gegenüber, seinen anspruchsvollen, mit hohem persönlichen Ansehen und hohem Einkommen verbundenen Beruf möglicherweise dauerhaft nicht mehr ausüben zu können. Dies erfordert zur Genugtuung den Ausspruch eines nicht unerheblichen Schmerzensgeldes. Dabei wird das Landgericht auch zu prüfen haben,ob unter dem Gesichtspunkt einer hartnäckigen Regulierungsverweigerung ein erhöhtes Schmerzensgeld zuzubilligen sein wird. Zur Höhe ist die Sache wegen des noch nicht abschließend geklärten Umfangs der Beeinträchtigungen noch nicht entscheidungsreif.
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04.11.2011
3593 Dokumente des Therapiezentrums Brücke in Rendsburg waren – vermutlich versehentlich – über das Internet abrufbar. Bei den medizinischen Dokumenten hat es sich um Behörden- und Klinikbriefe, medizinische Befunde und psychologische Dokumentationen gehandelt.
Zur Brücke-Gruppe gehört auch eine psychiatrische Einrichtung in Winnenden (Baden-Württemberg). Über diese gelangten weiter 162 Patienten-Dokumente ins Netz.
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Kiel, Tilo Weichert, spricht von der größten Panne dieser Art in Schleswig-Holstein. Es wird nun geprüft, ob Vorsatz im Spiel war.
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03.11.2011
Im Internet waren rund 3600 Behörden- und Klinikbriefe, medizinische Befunde und psychologische Dokumentationen aus Schleswig-Holstein sowie aus einer Psychiatrie-Einrichtung im baden-württembergischen Winnenden öffentlich aufrufbar
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07.08.2011
Der Verein Neusehland bot seit 1999 Berlinern mit sozialen Problemen eine Anlaufstelle. Betroffene konnten sich dort von Sozialarbeitern beraten lassen. 2006 wurde der Verein aufgelöst. Jetzt fanden Bürger die sensiblen Akten im Müll: Detaillierte Berichte zu psychischen und physischen Erkrankungen, über Missbrauch, Verwahrlosung und Betreuungsbedarf. All das verbunden mit Namen und Anschriften der Betroffenen, Lebensläufen, Zeugnissen, Briefen und ärztlichen Befunden.
Der Datenschutzbeauftragte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wies darauf hin, dass solche Vereine die Möglichkeit haben, dessen Hilfe bei der Lagerung und Vernichtung von Akten in Anspruch zu nehmen. Der Berliner Rechtsanwalt Raabe äußerte gegenüber der TAZ: Staatlich ausgebildete Sozialarbeiter können bei Verletzung des Privatgeheimnisses mit bis zu einem Jahr Gefängnis betraft werden, wenn sie billigend in Kauf nehmen, dass die Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Bei Missbrauch der Daten können die Betroffenen sogar auf Schadensersatz klagen.
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28.02.2009
Nachdem Details über die Krankheitsgeschichte einer Prominenten an die Presse gelangt waren, wurde das Leck im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in Hamburg ausgemacht. Nach der Einführung eines neuen Systems mit elektronischer Krankenakte hatten unnötig viele Mitarbeiter Zugriff auf die Patientendaten. Die TAZ spricht von bis zu 80 Mitarbeitern pro Krankenakte (die Morgenpost sogar von bis zu 5800).
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06.02.2009
In der Oberpfalz ist ein sensibles Datenleck entdeckt worden: beim Bildungsträger Kolping waren sensible Daten von ca. 1700 Erwerbslosen im Internet öffentlich abrufbar und änderbar gewesen. Bei den Datensätzen zählten Name, Status (Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), Zielberuf, Identifikationsnummer (neudeutsch: Kundennummer) sowie Anmerkungen.
Der Stern veröffentlichte anonymisiert einige dieser abrufbaren Anmerkungen :
- „psychisch nur mäßig belastbar”
- „Bewerbung von Rechtsschreibfehlern überhäuft”
- „einen sehr ungepflegten Eindruck”
- „Familienproblematik”
- „Herzproblem”
- „chronischen Entzündung der Bauchspeicheldrüse”
Das Arbeitsamt vermittelt lediglich Fortbildungsmaßnahmen, eben wie an diesen Träger „Kolping Berufshilfe” und erwartet von diesen eine Rückmeldung. Laut einer Sprecherin des Arbeitsamtes werden allerdings nicht solche Informationen erwartet, sondern lediglich eine „Erfolgsbeobachtung über die Teilnehmer”.
Die Ursache des Lecks sei ein „hausinternen Programmierfehler” – was immer man darunter verstehen mag. Die Brisanz des Falles erstreckt sich jedoch nicht nur auf die eigentliche technische Panne, sondern auch auf die Praxis der bei Kolping erfaßten Daten.
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