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Letzte Aktualisierung: 01.04.2015
Dieses Datenleck betrifft 1 Datensätze und wurde um den 23.03.2015 in den Medien bekannt.
In Baden-Württemberg stellte der Sohn eines Lehrers die Lösungen der Abiprüfung im Fach Mathe ins Netz. Auch wenn dies ein vorsätzliches Datenleck aus Sicht des Schülers ist, so ist es aus Sicht des Lehrers grob fahrlässig. Das Ministerium geht derzeit davon aus, dass die Ergebnisse erst nach dem Prüfungstag kursierten, so dass die Prüfungen nicht wiederholten. Ob der Täter aber bereits im Vorfeld Kenntnis vom Inhalt hatte, wird wohl noch zu klären sein.
Datenlecks dieser Art sind vermeidbar. Entweder dadurch, dass das Ministerium die Lösungen erst am Prüfungstag in die Post gibt. Oder dass die Lösungen in der Schule verwahrt werden und erst nach der Prüfung den Lehrer übergeben werden (versiegelter Umschlag). Gerade Lehrer mit schulpflichtigen Kindern, die sich in den Abiturprüfungen befinden, stellen ein Risiko dar.
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