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Alle Datenpannen aus Deutschland, die von Asklepios (mit)verusacht worden sind
09.09.2015
Bei der Begehung des örtlichen Bauausschuss in Bad Oldesloe im ehemaligen Schwesternwohnheim wurden Krankenakten in einem nicht verschlossenen Keller entdeckt. Zu dem entdeckten Material gehörten unter anderem Röntgenaufnahmen. Ein Teil des Materials nimmt Bezug zu einer mittlerweile aufgelösten Station. Laut Presse sollen diese Daten zu bereits verstorbenen Patienten gehören. Das Wohnheim soll zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden.
Anmerkung, die 1: Sollte Harald Zwingelberg, Referatsleiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, tatsächlich (wie die Presse schreibt) der Auffassung sein, dass es für medizinische Unterlagen keine besonders hohen Anforderungen gebe, so sollte das ULD diesen Leiter ersetzen! Medizinsche Daten sind einerseits nach §3 (9) BDSG als Besondere Arten personenbezogener Daten eingestuft, zudem gilt die Schweigepflicht der Ärzte.
Anmerkung, die 2: Es ist im höchsten Maße fahrlässig, in verlassenen Gebäuden Krankenakten zu lagern. Das ist ein Versäumnis des Betreibers.
Anmerkung, die 3: Ebenso fahrlässig ist, wenn ein Krankenhausbetreiber Dritten unkontrolliert Zugang zu entsprechenden Räumen gibt. Die Panne ist nicht erst eingetreten, als der Bauausschuss den Keller betrat, sondern schon beim Betreten der Vermesser.
30.03.2012
Am Rande der ehemaligen Asklepios-Klinik in Hamburg-Eilbeck wurden in einem Sperrmüllcontainer vertrauliche Akten gefunden. In fünf Kartons befanden sich Notfallberichte, Abrechnungen, Diagnosen und Krankheitsvorgeschichten aus mehreren Hamburger Krankenhäusern. Die Tageszeitung berichtete, dass die Akten mehrere Tausend persönliche Daten enthalten. Die betroffenen Patienten sind mit vollem Namen und Wohnort in den Berichten erwähnt. Aus einigen der Akten gehen neben medizinischen auch intime Details über das Privatleben der Personen hervor.
Wie die Zeitung weiter berichtet fehlt vermutlich die gesetzliche Grundlage um Asklepios wegen mangelnden Datenschutzes oder Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht anzuzeigen. Dafür stellte Asklepios Strafanzeige gegen den Journalisten von der TAZ, welcher den Datenschutzbeauftragten informierte und Einsicht in die öffentlich zugänglichen Unterlagen nahm. Der Vorwurf: „Ausspähen von Geheimnissen“.