Weitergabe von Meldedaten
Letzte Aktualisierung: 01.07.2011
Zusammenfassung
Dieses Datenleck wurde um den 18.09.2010 in den Medien bekannt.
Details
Nach den Meldegesetzten ist man verpflichtet, die Wohnsitze bei den Kommunen zu melden. Normalerweise sollte man davon ausgehen, daß solche Daten einzig und allein einen hoheitlichen Charakter haben. Doch in der Regel werden diese Daten weitergeben, z.B. an Telefonbuchverlage. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, dem zu widersprechen (das nennt sich Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre, sozusagen ein Opt-Out).
Der Gemeindeverwaltung in Eching ist nun das Malheur passiert, Daten von Minderjährigen herauszugeben.
Beteiligte Verursacher
Betroffene Länder
Betroffene Datenarten
Referenzen / Quellen
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